Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

von
MS One HOSTING
Hitradio MS One Programmanbieter GmbH
Alfred-Nobel-Str. 9
86156 Augsburg

- im Folgenden: Hitradio MS One Programmanbieter GmbH -


Teil 1    -  Allgemeine Bestimmungen


1.    Allgemeines

1.1    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Hitradio MS One Programmanbieter GmbH und dem Kunden geschlossen werden.

1.2    Hitradio MS One Programmanbieter GmbH bietet dem Kunden verschiedene Agenturleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Hitradio MS One Programmanbieter GmbH und dem Kunden.

1.3    Hitradio MS One Programmanbieter GmbH schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.

1.4    Hitradio MS One Programmanbieter GmbH ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Hitradio MS One Programmanbieter GmbH bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für Hitradio MS One Programmanbieter GmbH ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.

1.5    Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeweils einen Ansprechpartner zu benennen, der den jeweiligen Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist.

1.6    Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt Hitradio MS One Programmanbieter GmbH – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.


2.    Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1    Sofern der Kunde Hitradio MS One Programmanbieter GmbH Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Hitradio MS One Programmanbieter GmbH von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Hitradio MS One Programmanbieter GmbH ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Hitradio MS One Programmanbieter GmbH wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.

2.2    Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.

2.3    Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur Erbringung der Agenturleistungen (z.B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese Hitradio MS One Programmanbieter GmbH rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann Hitradio MS One Programmanbieter GmbH nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.

2.4    Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von Hitradio MS One Programmanbieter GmbH zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.

2.5    Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Hitradio MS One Programmanbieter GmbH gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

2.6    Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann Hitradio MS One Programmanbieter GmbH dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.



Teil 2    - Onlineauftritte und Technik


3.    Webseiten- und Shoperstellung (agil)

3.1    Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Webseiten- und Shoperstellung (nachfolgend Webseitenerstellung) auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt. Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

3.2    Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen Hitradio MS One Programmanbieter GmbH und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.

3.3    Soweit nicht anders vereinbart sind die die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassungen optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Eine Optimierung für Mobilgeräte ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

3.4    Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Hitradio MS One Programmanbieter GmbH und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei Hitradio MS One Programmanbieter GmbH zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos u.Ä. sind vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Hitradio MS One Programmanbieter GmbH dar. Hitradio MS One Programmanbieter GmbH wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Hitradio MS One Programmanbieter GmbH und dem Kunden zustande.

3.5    Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung Plugins und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) oder die Überlassung einer Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation sind von Hitradio MS One Programmanbieter GmbH nur dann zu erbringen, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist.

3.6    Der Kunde kann jederzeit auf die Entwicklungsseite zugreifen und Kundenwünsche einbringen, soweit diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (d.h. z.B. per E-Mail, Telefax o.Ä.) zustimmen. Im Übrigen ist Hitradio MS One Programmanbieter GmbH nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung  verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

3.7    Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird Hitradio MS One Programmanbieter GmbH den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern.

3.8    Voraussetzung für die Tätigkeit von Hitradio MS One Programmanbieter GmbH ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) Hitradio MS One Programmanbieter GmbH vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann Hitradio MS One Programmanbieter GmbH dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.

3.9    Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbücher und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.

3.10    Die Vergütung für die Webseiten-Erstellung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.


4.    Wartung und Betreuung von Webseiten / Shops

4.1    Nach Fertigstellung der Webseiten  und/oder einzelner Teile hiervon kann Hitradio MS One Programmanbieter GmbH dem Kunden Wartungs- und Betreuungsleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten (nachfolgend „Wartungsverträge“). Hitradio MS One Programmanbieter GmbH kann auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder Hitradio MS One Programmanbieter GmbH zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von Hitradio MS One Programmanbieter GmbH in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen.

4.2    Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version. Weitergehende Leistungen, wie z.B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.

4.3    Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen von Hitradio MS One Programmanbieter GmbH kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen (z.B. durch entsprechende Updates) oder Hitradio MS One Programmanbieter GmbH gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen.

4.4    Hitradio MS One Programmanbieter GmbH haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von Hitradio MS One Programmanbieter GmbH liegen; die Vorschriften unter „Haftung / Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

4.5    Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. Hitradio MS One Programmanbieter GmbH schuldet insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung.


5.    Domainregistrierung

5.1    Hitradio MS One Programmanbieter GmbH bietet dem Kunden Domainregistrierungsleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang (Domainregistrierung, Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien.

5.2    Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. Hitradio MS One Programmanbieter GmbH wird im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.

5.3    Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain auf ihre rechtliche Zulässigkeit ist nicht geschuldet.

5.4    Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. Hitradio MS One Programmanbieter GmbH wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle Besonderheiten hinweisen.


6.    Webhosting

6.1    Hitradio MS One Programmanbieter GmbH bietet dem Kunden auch Hostingleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang (Domainverwaltung, Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien. Hitradio MS One Programmanbieter GmbH ist berechtigt, Leistungen Dritter in jedweder Form im Zusammenhang mit der Ausführung von Hostingleistungen in Anspruch zu nehmen. Nimmt der Kunde von Hitradio MS One Programmanbieter GmbH keine Hosting-Dienstleistungen in Anspruch, übernimmt Hitradio MS One Programmanbieter GmbH keine Verantwortung für die jeweiligen Server und deren Konfiguration, die Datenleitungen und/oder die Abrufbarkeit der Webseiten.

6.2    Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt Hitradio MS One Programmanbieter GmbH im Falle einer Beauftragung als Hoster die Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen Zugang zum Administrationsbackend des Hostingsystems.

6.3    Die Verfügbarkeit der von Hitradio MS One Programmanbieter GmbH zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch von Hitradio MS One Programmanbieter GmbH nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (Höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme außerhalb des Einflussbereichs von Hitradio MS One Programmanbieter GmbH etc.).

6.4    Sofern nicht anders vereinbart besteht kein Anspruch des Kunden auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse für seine Internetpräsenz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten.

6.5    Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von Hitradio MS One Programmanbieter GmbH zur Verfügung gestellt wurden – geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, Hitradio MS One Programmanbieter GmbH hat diesen zu vertreten.

6.6    Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er Hitradio MS One Programmanbieter GmbH oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.


Teil 3    – Erstellung und Gestaltung von Content


7.    Erstellung von Texten/ Copywriting

7.1    Hitradio MS One Programmanbieter GmbH erstellt für den Kunden u.a. Texte (z.B. Pressemeldungen oder Beiträge für Webseiten). Die Inhalte dieser Texte richten sich nach den Vorgaben des Kunden. Sobald der vereinbarte Text fertiggestellt wurde, erhält der Kunde diesen zur Freigabe. Bei Pressemeldungen wird nach erfolgter Freigabe ein Distributionsdatum festgelegt, an dem diese an die Medien übermittelt werden soll.

7.2    Sofern Hitradio MS One Programmanbieter GmbH mit der Einbindung der Texte in öffentlichen Medien (Online oder Print) beauftragt wurde, wird Hitradio MS One Programmanbieter GmbH die fertigen Texte dem Kunden vorab zur Freigabe vorlegen; nicht freigegebene Inhalte werden nicht veröffentlicht. Hitradio MS One Programmanbieter GmbH haftet nicht für Schäden, die durch die Veröffentlichung fehlerhafter oder unerwünschter Inhalte entstehen, sofern diese Inhalte vor ihrer Veröffentlichung vom Kunden freigegeben wurden; Vorschriften unter der Überschrift „Haftung / Freistellung“ bleiben unberührt.

7.3    Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrektur- bzw. Änderungsschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer Informationen in den Text sind nach Abschluss der vereinbarten Korrekturschleifen grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.


8.    Gestaltung und Konzeption von Grafiken und Logos (Designs)

8.1    Hitradio MS One Programmanbieter GmbH übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden die Konzeption und Gestaltung von Grafiken und/oder Logos (im Folgenden „Designs“).

8.2    Hierzu stellt der Kunde bei Hitradio MS One Programmanbieter GmbH zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Designs. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Hitradio MS One Programmanbieter GmbH dar. Hitradio MS One Programmanbieter GmbH wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Hitradio MS One Programmanbieter GmbH und dem Kunden zustande.

8.3    Voraussetzung für die Tätigkeit von Hitradio MS One Programmanbieter GmbH ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Farbdefinition etc.) Hitradio MS One Programmanbieter GmbH vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann Hitradio MS One Programmanbieter GmbH dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.

8.4    Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden betreffend die einzelnen Designs das Recht auf je zwei Korrekturschleifen zu. Nach der Durchführung dieser Korrekturschleifen werden Anpassungswünsche und Reklamationen (insbesondere hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung) nicht mehr berücksichtigt. Wünscht der Kunde nach Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen weitere Änderungen, kann Hitradio MS One Programmanbieter GmbH dem Kunden diese gegen ein zusätzlich zu vereinbarendem Entgelt erstellen.

8.5    Sobald das vereinbarte Design fertiggestellt wurde, wird Hitradio MS One Programmanbieter GmbH den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern. Die Designs werden dem Kunden in einem gängigen Dateiformat zugesandt.

8.6    Hitradio MS One Programmanbieter GmbH überprüft die finalen Designs ausdrücklich weder auf rechtliche Zulässigkeit (insbesondere Marken- und/oder Wettbewerbsrecht) oder auf Verletzung von sonstigen Kennzeichen- und / oder Schutzrechte (bspw. Marken, Geschmackmuster, Patente usw.) noch auf die Eintragungsfähigkeit der Designs z.B. in amtlichen Registern.

8.7    Hitradio MS One Programmanbieter GmbH räumt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den Designs ein. Vorbehaltlich abweichender Regelungen wird bei der Erstellung von Logos ein zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt; einzelne grafische Elemente der Logos dürfen jedoch für die Erstellung anderer Werke verwendet werden, solange hierdurch keine Verwechslungsgefahr zum erstellten Logo entsteht. Bei allen übrigen Designs wird vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung mit Hitradio MS One Programmanbieter GmbH. Die innerhalb der Korrekturschleife präsentierten Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Hitradio MS One Programmanbieter GmbH durch den Kunden weder im Original noch verändert genutzt, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

8.8    Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.

8.9    Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann Hitradio MS One Programmanbieter GmbH verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.



9.    Gestaltung von Printprodukten

9.1    Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen Hitradio MS One Programmanbieter GmbH und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung von Printprodukten nach den gestalterischen Vorgaben des Kunden (z.B. Ausgestaltung von Bannern, Postgrafiken, Plakaten, Schildern, Flyern, Roll-Ups, KFZ- oder Schaufenster-Beklebungen, Textilien oder Logo-Entwürfen). Zwischen den Parteien geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne von § 631 ff. BGB. Ein abweichender Leistungsumfang kann zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart werden.

9.2    Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Hitradio MS One Programmanbieter GmbH und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei Hitradio MS One Programmanbieter GmbH zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Design-Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Hitradio MS One Programmanbieter GmbH dar. Hitradio MS One Programmanbieter GmbH wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere in Bezug auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Hitradio MS One Programmanbieter GmbH und dem Kunden zustande.

9.3    Nach Abschluss des Vertrages werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (z.B. per E-Mail) zustimmen. Im Übrigen ist Hitradio MS One Programmanbieter GmbH nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

9.4    Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird Hitradio MS One Programmanbieter GmbH den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.

9.5    Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind nach Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

9.6    Voraussetzung für die Tätigkeit von Hitradio MS One Programmanbieter GmbH ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) Hitradio MS One Programmanbieter GmbH vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Hitradio MS One Programmanbieter GmbH gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann Hitradio MS One Programmanbieter GmbH dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.

9.7    Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

9.8    Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet Hitradio MS One Programmanbieter GmbH bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen nur die Übergabe einer Druckdatei (z.B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z.B. Word, Indesign).



10.    Abwicklung von Printaufträgen

10.1    Hitradio MS One Programmanbieter GmbH bietet dem Kunden die Abwicklung von Aufträgen zur Erstellung von Printprodukten (Flyer, Broschüren, Plakate, Kataloge u.Ä.) an. Hitradio MS One Programmanbieter GmbH übernimmt sämtliche hierfür vereinbarten Handlungen, z.B. die Kommunikation mit dem jeweiligen den Druck ausführenden Dienstleister (Druckdienstleister). Je nach Vereinbarung bietet Hitradio MS One Programmanbieter GmbH die Leistungen als Direktgeschäft oder als Vermittlungsgeschäft an.

10.2    Vereinbaren die Parteien ein Direktgeschäft, druckt Hitradio MS One Programmanbieter GmbH die in Auftrag gegebenen Printprodukte selbst oder beauftragt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung einen Druckdienstleister Vertragspartner des Kunden ist in diesem Fall ausschließlich Hitradio MS One Programmanbieter GmbH. Zwischen dem Kunden und dem Druckdienstleister entsteht keine Vertragsbeziehung. Hitradio MS One Programmanbieter GmbH stellt dem Kunden die Printprodukte direkt in Rechnung. Der Kunde nimmt die Printprodukte gegenüber Hitradio MS One Programmanbieter GmbH ab.

10.3    Vereinbaren die Parteien ein Vermittlungsgeschäft, schließt Hitradio MS One Programmanbieter GmbH den Vertrag für die Erstellung der Printprodukte mit dem Druckdienstleister im Namen und auf Rechnung des Kunden ab oder vermittelt einen solchen Vertrag. Hitradio MS One Programmanbieter GmbH tritt gegenüber dem Druckdienstleister als reiner Vermittler auf. Die Vertragsbeziehung entsteht allein zwischen dem Kunden und dem Druckdienstleister. Hitradio MS One Programmanbieter GmbH ist an diesem Vertrag nicht beteiligt. Hitradio MS One Programmanbieter GmbH informiert den Kunden über alle wesentlichen Schritte und stimmt sich hinsichtlich der Details zum Vertragsinhalt und -abschluss (insbesondere zu Art, Preisen und Mengen) mit dem Kunden ab und ist an dessen Weisungen gebunden. Es gelten die jeweiligen Preis- und/oder Geschäftsbedingungen des Druckdienstleisters. Der Kunde bezahlt die Leistungen direkt gegenüber dem Druckdienstleister. Die Abnahme der Printprodukte erfolgt gegenüber dem Druckdienstleister. Es obliegt dem Kunden, die fertig gestellten Printprodukte auf ihre Mangelfreiheit hin zu überprüfen. Hitradio MS One Programmanbieter GmbH haftet nicht für die vertragsgemäße Erzeugung der Printprodukte durch den Druckdienstleister, insbesondere nicht für deren Inhalt, Bestand, die Güte und/oder Beschaffenheit. Hitradio MS One Programmanbieter GmbH stellt im Streitfall dem Kunden – soweit rechtlich zulässig – alle  notwendigen Informationen zu Verfügung. Die darüberhinausgehende Unterstützung der Geltendmachung von Mängelgewährleistungs- oder sonstigen Ansprüchen ist seitens Hitradio MS One Programmanbieter GmbH nicht geschuldet. Die Vorschriften unter „Haftung / Freistellung“ bleiben hiervon unberührt. 

10.4    Der Kunde ist verpflichtet, die zu übermittelnden Druckdaten vor Übermittlung an den Druckdienstleister sorgfältig auf inhaltliche und technische Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, überprüft Hitradio MS One Programmanbieter GmbH die Druckdaten nicht auf inhaltliche oder technische Richtigkeit. Der Druck der in Auftrag gegebenen Printerzeugnisse erfolgt erst dann, wenn der Kunde die finale Druckfreigabe erteilt hat.

10.5    Sofern ein bestimmtes Übermittlungsformat erforderlich ist (z.B. PDF, Indesign), wird der Kunde die Druckdaten in diesem Format übermitteln. 



11.    Video und Fotografie

11.1    Hitradio MS One Programmanbieter GmbH erstellt für seine Kunden professionelle Videos und Fotografien. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Hitradio MS One Programmanbieter GmbH und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag.

11.2    Der Kunde stellt bei Hitradio MS One Programmanbieter GmbH zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Hitradio MS One Programmanbieter GmbH dar. Hitradio MS One Programmanbieter GmbH wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Hitradio MS One Programmanbieter GmbH und dem Kunden zustande.

11.3    Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Die Vertragsparteien erkennen an, dass es sich bei der Erstellung von Videos und Fotografien um eine kreative Leistung handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. Hitradio MS One Programmanbieter GmbH schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werks, das nach dessen eigener Erfahrung und Einschätzung den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.

11.4    Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen hinsichtlich der Bildbearbeitung (z.B. durch Filter und Effekte) der erstellten Fotografien zu; eine Neuerstellung der Fotografien ist jedoch ausgeschlossen. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen

11.5    Sofern der Kunde für die Erstellung von Videos oder Fotografien Personen zur Verfügung stellt (z.B. dessen Mitarbeiter oder professionelle Models), ist er allein dafür verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben. Er ist insbesondere für den Abschluss geeigneter Model-Release-Verträge und die Einholung datenschutzkonformer Mitarbeitereinwilligungen verantwortlich.

11.6    Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird Hitradio MS One Programmanbieter GmbH den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.

11.7    Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann Hitradio MS One Programmanbieter GmbH verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.

11.8    Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, erhält der Kunde grundsätzlich nur für den jeweiligen Einsatzzweck fertig bearbeitete Aufnahmen. Einen Anspruch auf Herausgabe der Rohdaten bzw. bearbeitbare Dateien (RAW-Dateien o. Ä.) hat der Kunde nicht.

11.9    Sofern Hitradio MS One Programmanbieter GmbH die hier genannten Leistungen nicht selbst durchführen kann oder möchte, kann Hitradio MS One Programmanbieter GmbH dem Kunden geeignete Dienstleister hierfür vermitteln (Vermittlungsgeschäft). Vereinbaren die Parteien ein Vermittlungsgeschäft, schließt Hitradio MS One Programmanbieter GmbH den Vertrag für die Erstellung der Videos / Fotografien mit dem Drittdienstleister im Namen und auf Rechnung des Kunden ab oder vermittelt einen solchen Vertrag. Hitradio MS One Programmanbieter GmbH tritt gegenüber dem Drittdienstleister als reiner Vermittler auf. Die Vertragsbeziehung entsteht allein zwischen dem Kunden und dem Drittdienstleister. Hitradio MS One Programmanbieter GmbH ist an diesem Vertrag nicht beteiligt. Hitradio MS One Programmanbieter GmbH informiert den Kunden über alle wesentlichen Schritte und stimmt sich hinsichtlich der Details zum Vertragsinhalt und -abschluss (insbesondere zu Art und Preisen) mit dem Kunden ab und ist an dessen Weisungen gebunden. Es gelten die jeweiligen Preis- und/oder Geschäftsbedingungen des Drittdienstleisters. Der Kunde bezahlt die Leistungen direkt gegenüber dem Drittdienstleister. Die Abnahme der Leistungen erfolgt gegenüber dem Drittdienstleister. Es obliegt dem Kunden, die fertig gestellten Video / Fotografien auf ihre Mangelfreiheit hin zu überprüfen. Hitradio MS One Programmanbieter GmbH haftet nicht für die vertragsgemäße Erzeugung der Leistungen durch den Drittdienstleister. Hitradio MS One Programmanbieter GmbH stellt im Streitfall dem Kunden – soweit rechtlich zulässig – alle notwendigen Informationen zu Verfügung. Die darüberhinausgehende Unterstützung der Geltendmachung von Mängelgewährleistungs- oder sonstigen Ansprüchen ist seitens Hitradio MS One Programmanbieter GmbH nicht geschuldet. Die Vorschriften unter „Haftung / Freistellung“ bleiben hiervon unberührt. 




Teil 4     – Marketing


12.    SEO-Marketing

Hitradio MS One Programmanbieter GmbH bietet dem Kunden u.a. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet Hitradio MS One Programmanbieter GmbH ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung von Hitradio MS One Programmanbieter GmbH das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Kunden ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Suchmaschinen-Trefferliste) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde. Marketing-Leistungen können von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monaten wieder abbestellt werden.


13.    SEA-Kampagnen

Hitradio MS One Programmanbieter GmbH bietet dem Kunden Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet Hitradio MS One Programmanbieter GmbH ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. werbewirksamer Keywords und nach Freigabe des Kunden die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zugesichert. Hitradio MS One Programmanbieter GmbH hat neben dem Anspruch auf Vergütung der Dienstleistung einen Anspruch auf Aufwendungsersatz im Hinblick auf die kostenpflichtigen Anzeigen gegenüber dem Kunden. Hitradio MS One Programmanbieter GmbH trifft nicht die Verpflichtung, die Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen. Hitradio MS One Programmanbieter GmbH unterbreitet dem Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Die rechtliche Prüfung insbesondere auf die Markenrechte Dritter und Freigabe der Keywords obliegt dem Kunden vor Durchführung der Kampagne.


14.    Social Media Marketing

14.1    Hitradio MS One Programmanbieter GmbH stellt seinen Kunden unter anderem die technische Unterstützung bei der Erstellung und/oder Betreuung von Social-Media-Präsenzen zur Verfügung. Sofern der Kunde diese Leistungen in Anspruch nimmt, schuldet Hitradio MS One Programmanbieter GmbH ausschließlich die technische Erstellung der Social-Media-Präsenzen und/oder das technische Einpflegen der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Inhalten.

14.2    Neben der Erstellung der Social-Media-Präsenzen kann auch das Posten im Namen und unter dessen Namen (sog. Ghost Posting) vereinbart werden. Hitradio MS One Programmanbieter GmbH ist in der inhaltlichen Ausgestaltung frei, sofern es keine Vorgaben des Kunden gibt. Es besteht keine Verpflichtung, auf Posts von Dritten zu reagieren oder diese zu überwachen. Dies untersteht der Verantwortung des Kunden als Betreiber.

14.3    Sofern der Kunde Inhalte (Bilder, Texte, Videos, etc.) vorgibt, wird Hitradio MS One Programmanbieter GmbH diese Inhalte nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Hitradio MS One Programmanbieter GmbH nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte Hitradio MS One Programmanbieter GmbH in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, kann Hitradio MS One Programmanbieter GmbH das Einstellen solcher Inhalte verweigern.

14.4    Alle Inhalte müssen vom Kunden abgenommen werden und werden hiernach von Hitradio MS One Programmanbieter GmbH in die jeweiligen Präsenzen hochgeladen, wobei Hitradio MS One Programmanbieter GmbH nur das technische Hochladen der Inhalte schuldet und auch nur hierfür verantwortlich ist; die Regelungen unter „Haftung / Freistellung“ bleiben unberührt.

14.5    Dienstanbieter im Sinne des § 10 TMG ist allein der Kunde. Hitradio MS One Programmanbieter GmbH wird lediglich als Auftragsverarbeiter des Kunden tätig.


15.    Anzeigenschaltung

15.1    Hitradio MS One Programmanbieter GmbH unterstützt den Kunden bei Anzeigenschaltungen in Social-Media und in Suchmaschinen  („Anzeigen“).

15.2    Hitradio MS One Programmanbieter GmbH berät den Kunden dahingehend, wie dieser seine Anzeigen so ausgestaltet, dass diese eine möglichst hohe Sichtbarkeit aufweisen. Bestimmte Ergebnisse (z.B. Verkaufszahlen, Leads) sind hierbei nicht geschuldet.

15.3    Hitradio MS One Programmanbieter GmbH unterstützt den Kunden auch bei der Konzeptionierung der Texte und Bilder für die Anzeigen. Die Auswahl der Inhalte für die Anzeigen (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.), obliegt jedoch allein dem Kunden. Hitradio MS One Programmanbieter GmbH wird diese Inhalte aber auch die Anzeigen insgesamt nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Hitradio MS One Programmanbieter GmbH nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte Hitradio MS One Programmanbieter GmbH in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte und/oder die Anzeigen gegen geltendes Recht verstoßen, kann Hitradio MS One Programmanbieter GmbH das Einstellen solcher Inhalte bzw. Erstellen der Anzeigen verweigern.

15.4    Alle Inhalte müssen vom Kunden abgenommen werden und werden hiernach von Hitradio MS One Programmanbieter GmbH in die jeweiligen Werbekanäle hochgeladen, wobei Hitradio MS One Programmanbieter GmbH nur das technische Hochladen der Inhalte schuldet und auch nur hierfür verantwortlich ist; die Regelungen unter „Haftung / Freistellung“ bleiben unberührt.

15.5    Dienstanbieter im Sinne des § 10 TMG ist allein der Kunde. Hitradio MS One Programmanbieter GmbH wird lediglich als Auftragsverarbeiter des Kunden tätig.



Teil 5    - Sonstige Bestimmungen



16.    Preise und Vergütung

Die Vergütung für die Leistungen von Hitradio MS One Programmanbieter GmbH ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot.


17.    Abnahme

Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann Hitradio MS One Programmanbieter GmbH verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn Hitradio MS One Programmanbieter GmbH den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die Hitradio MS One Programmanbieter GmbH dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.


18.    Mängelgewährleistung

Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei Hitradio MS One Programmanbieter GmbH. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch Hitradio MS One Programmanbieter GmbH resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Nacherfüllung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.


19.    Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen

Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


20.    Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht

20.1    Hitradio MS One Programmanbieter GmbH räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden.

20.2    Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde Hitradio MS One Programmanbieter GmbH ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist Hitradio MS One Programmanbieter GmbH dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

20.3    Ferner ist Hitradio MS One Programmanbieter GmbH berechtigt, den eigenen Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von Hitradio MS One Programmanbieter GmbH erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.


21.    Vertraulichkeit

21.1    Hitradio MS One Programmanbieter GmbH wird alle ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, Speicherkarten, Passwörter, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. Hitradio MS One Programmanbieter GmbH verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.


22.    Haftung / Freistellung

22.1    Hitradio MS One Programmanbieter GmbH haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. Verletzt Hitradio MS One Programmanbieter GmbH fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag Hitradio MS One Programmanbieter GmbH nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung von Hitradio MS One Programmanbieter GmbH ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von Hitradio MS One Programmanbieter GmbH für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

22.2    Der Kunde stellt Hitradio MS One Programmanbieter GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Hitradio MS One Programmanbieter GmbH aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.


23.    Schlussbestimmungen

23.1    Die zwischen Hitradio MS One Programmanbieter GmbH und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

23.2    Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von Hitradio MS One Programmanbieter GmbH als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

23.3    Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Beauftragung von (Web-)Designern in der Regel eine Abgabe an die Künstlersozialkasse zu zahlen ist. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Abgabe, die im „Gesetz über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten“ (KSVG) festgeschrieben ist. Diese ist vom Kunden selbstständig bei der Künstlersozialkasse zu melden. Auf Höhe und Umfang dieser Abgabe hat Hitradio MS One Programmanbieter GmbH keinen Einfluss. Die Meldung und Bezahlung des Beitrags obliegen allein dem Kunden. 

23.4    Hitradio MS One Programmanbieter GmbH ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist Hitradio MS One Programmanbieter GmbH berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.


Stand: März 2021